Satzung

Satzung

Der GUNCLUB-NRW fördert die Ausübung des Schießsportes in Form von Lehrgängen, leistungsfördernden Maßnahmen und Trainingsveranstaltungen.
Hierzu werden lokale, nationale und internationale Wettbewerbe im sportlichen und praktischen Schießen mit Pistolen, Revolvern, Büchsen und Flinten durchgeführt.
GUNCLUB-NRW fördert die Kameradschaft, pflegt die Zusammengehörigkeit seiner Mitglieder und die damit verbundenen Kontakte durch Erfahrungsaustausch zu anderen Clubs, Vereinen, Verbänden und Behörden, die dem Schießsport verbunden sind.
GUNCLUB-NRW bewahrt das Neutralitätsgebot zu politischen, konfessionellen und ethnischen Themen.

Mitgliedschaft

1.0 Mitglied kann werden, wer

  • keine Eintragung im Führungszeugnis des Bundesamtes für Justiz hat
  • Sportschütze ist oder Sportschütze werden möchte
  • einen gültigen Jagdschein besitzt
  • einen Waffenschein besitzt
  • amtlich befugt ist, eine Waffe zu führen

Die Dauer der Mitgliedschaft beträgt 24 Monate und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn diese nicht 3 Monate vor Ablauf des Beitragsjahres schriftlich gekündigt wird. Der endgültigen Aufnahme gehen 6 Monate Probezeit im GUNCLUB-NRW voraus, in der das Mitglied die sichere Handhabung von Waffen und Munition sowie die Einhaltung der GUNCLUB-NRW Satzung, die Standordnung des Betreibers und das sportliche und kameradschaftliche Verhalten nachweisen muss.

2.0 GUNCLUB-NRW Mitglieder verpflichten sich dazu,

  • Ziele und Grundsätze zu vertreten und zu respektieren
  • Interessen des GUNCLUB-NRW zu fördern
  • Beiträge für den GUNCLUB-NRW pünktlich zu überweisen
  • eine Fortbildung zur Standaufsicht „Aufsicht beim Schützen“ innerhalb von 12 Monaten zu absolvieren
  • die Satzung des GUNCLUB-NRW gewissenhaft zu befolgen
  • Sicherheitsbestimmungen des GUNCLUB-NRW gewissenhaft zu befolgen
  • die Standordnung der jeweiligen Sportstätte gewissenhaft zu befolgen
  • Anweisungen des Personals oder des Inhabers vom GUNCLUB-NRW Folge zu leisten
  • Anweisungen des Personals oder des Inhabers der Sportstätte Folge zu leisten

Ende der Mitgliedschaft

3.0 Die Mitgliedschaft endet

  • bei wiederholter Nichteinhaltung der im Punkt 2.0 genannten Verpflichtungen
  • bei Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte
  • bei Verlust der Zuverlässigkeit
  • mit dem Tod

Ein Ausschluss gem. Punkt 2.0. und Punkt 3.0 wird dem Mitglied des GUNCLUB-NRW schriftlich mitgeteilt. Er entbindet das Mitglied jedoch nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen von Beiträgen sowie Haftungen für angerichtete Schäden etc.
Durch den Ausschluss verliert das ehemalige GUNCLUB-NRW Mitglied sämtliche Ansprüche an den GUNCLUB-NRW, deren Einrichtungen und genutzten Sportstätten.
Ferner verliert das ehemalige GUNCLUB-NRW Mitglied jeden Anspruch auf bereits gezahlte Beiträge.

Aufnahmeantrag downloaden

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